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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Malermeister-Lang Stand 01.01.2009 1. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. Bei Barzahlung gewährt die Firma Malermeister-Lang 3 % Skonto. Die Einräumung des Barzahlungsskonto ist nur durch den Geschäftsinhaber möglich. Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Abzüge jeglicher Art sind unzulässig. Zahlungen können nur an mich persönlich in bar oder auf mein Konto erfolgen u. akzeptiert werden. Bei Zahlungsverzug, spätestens 7 Tage nach RE Datum, wird vom Fälligkeitstage an ein Verzugszins, zuzüglich 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Private Schuldner Verzugszins 3,19 % + 5 Prozentpunkte = 8,19 % Verzugszinssatz. Stand 01.07.2008 31.12.2008. Geschäftsleute Verzugszins 8,19 % + 5 % Prozentpunkte = 11,19 %Verzugszinssatz Stand 01.07.2008 31.12.2008. Bei Zahlungsverzug, wird die fällige Rechnung zum Inkasso gegeben, wodurch Mehrkosten für den Schuldner anfallen. Bei Aufträgen die länger als 1 Woche dauern, wird jeweils zum Ende jeder Woche eine A Conto Zahlung fällig, im Verhältnis der bereits erbrachten Leistungen. Bei verspäteter Zahlung werden die Arbeiten vorübergehend eingestellt, bis ein Ausgleich vorgenommen wird. Bei Auftragserteilung sind 14 Tage vor Beginn der Arbeiten die aufgeführten Brutto Materialkosten an mich zu leisten! 2. Reklamationen und Gewährleistungen Reklamationen können nur innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsdatum anerkannt werden. Beschädigungen, welche durch nachfolgende Arbeiten durch andere Handwerker oder ähnlichem verursacht werden, können nicht anerkannt werden. Gewährleistung auf Renovierungsarbeiten bei Wasserschäden, Russchäden, Anilinfarbstoffen, Schwefelflecken u. ähnlichen Flecken kann nicht gewährt werden, da eine 100%ige Ausschließung einer erneuten Fleckenbildung nicht möglich ist. Selbst bei Isolierungsanstrichen mit Spezialfarben kann keine Gewährleistung gegeben werden. Durchblutungen durch Anstrichflächen, verursacht durch Anilinfarbstoffe, Schwefel, Gerbsäuren udgl. Sind ebenfalls aus der Gewährleistung ausgeschlossen, da sie sich meiner Gewalt entziehen. Abblättternde Anstrichschichten die auf Grund eines vorherigen älteren Anstriches durch einen Dritten zustande kommen, da z.B. nicht geschliffen wurde durch den Vorgänger sind ebenfalls von der Gewährleistung ausge- schlossen. Ebenso kann keine Gewährleistung übernommen werden für Bautechnische und Baustatische Rissneubildungen, sowie für erneute Salzausblühungen. Selbst durch Spezialarmierungen und -anstriche ist eine Neubildung nicht auszuschließen und entzieht sich meiner Gewalt. 3. Angebotserstellungen, Skizzen, Berechnungen u. Preise Angebotserstellungen sind kostenpflichtig und werden bei Auftragserteilung nicht verrechnet, ansonst wird ein Pauschalpreis von 50 - 100 Euro berechnet, je nach Umfang und Zeitaufwand. Bei Nichtberücksichtigung meines Angebotes ist dies mir umgehend mitzuteilen. Dementsprechend wird ein Preis zur Angebotserrechnung berechnet. Angefertigte Entwürfe, Skizzen, Massberechnungen udgl sind mein geistiges Eigentum und dürfen nur von meiner Firma verwendet werden. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich geltend gemacht. Entwürfe, Skizzen udgl werden nach derzeit gültigen Angebotspreisen berechnet, jedoch bei Auftragserteilung entfallen diese Preisberechnungen. 4. Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Sitz der Firma. 5. Mehrbelastungen und Abweichende Tätigkeiten Mehrbelastungen welche während der Vertrags- bzw. Ausführungszeit entstehen, werden nach derzeit gültigen Preisen nach Regie-Std. und Materialnachweis verrechnet. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer separaten schriftlich unter- zeichneten Vereinbarung durch mich und den Kunden. Ansonst gelten ausschlieslich diese AGB! 6. Versicherungsschäden Bei Versicherungsschäden rechnet die Firma Malermeister-Lang nur mit dem Endkunden ab, dem Auftraggeber. Mit Versicherungen direkt wird durch die Firma Malermeister-Lang nicht abgerechnet. Auftraggeber gleich Rechnungsnehmer und somit Rechnungsschuldner. 7. Preise Die Preise in Kostenvoranschlägen beziehen sich auf Preise welche zur Angebotserstellungszeit gültig sind. Preiserhöhungen in Arbeitsleistungen und Materialien sind vorbehalten und werden gegebenenfalls im Verhältnis mehr berechnet! Preiserhöhungen durch Lieferanten können jederzeit eintretten u. werden bei Rechnungsstellung im Verhältnis der Erhöhung verrechnet! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||