| Ab 1. Januar 2009 gilt doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen erhöht sich am 1. Januar 2009 auf 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro, also maximal 1.200 Euro. Gegenüber der alten Regelung entspricht das einer Verdopplung. Der Steuerbonus ist auf Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt anwendbar. Er kann von Mietern, Wohnungseigentümern und Eigentümergemeinschaften geltend gemacht werden. Auch weiterhin sind nur Arbeits- beziehungsweise Fahrtkosten und keine Materialkosten begünstigt Eine Barzahlung wird durch das Finanzamt nicht aktzeptiert, Überweisungsbeleg und Kontoauszugnachweis sind erforderlich. Ab 1. Januar 2009 gilt: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG). Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet. Beispiel: Der Steuerpflichtige hat im Kalenderjahr 2009 Arbeitskosten für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen in Höhe von 4.600 Euro, Wartungskosten für die Heizungsanlage in Höhe von 400 Euro und Reparaturkosten (Arbeitskostenanteil) der Waschmaschine in Höhe von 200 Euro gezahlt und nachgewiesen (alle Beträge einschl. MwSt.). Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt: Arbeitskosten Sanierung 4.600 Euro Wartungskosten 400 Euro Reparaturkosten 200 Euro (alle einschl. MwSt.) Gesamt 5.200 Euro X 20 % Förderung = 1.040 Euro Steuerbonus | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||